Erkenntnisse

Was die Evidenz sagt

Sechs Befunde haben unsere Sicht auf das Problem am stärksten verschoben. Jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Primärquelle.

15

Fragen, jede mit einer vorab notierten Erwartung

111

geprüfte Quellen

10

Rechtsgrundlagen im Original gelesen

2

dieser Erwartungen waren falsch

45 %

der befragten Zeugen in Berlin erkannten den Kreislaufstillstand nicht

Das Erkennen scheitert zuerst.

In Berlin erkannten 45,3 % der befragten Zeugen eines Kreislaufstillstands diesen nicht; 27 % prüften die Atmung gar nicht.5 In Münster begannen Zeugen mit der Wiederbelebung in 82,6 % der Fälle bei Atemstillstand, aber nur in 54,3 %, wenn die Person noch schnappte.6 Die Schnappatmung ist das Signal, das am häufigsten fehlgedeutet wird. Kein deutsches Register hält fest, ob die Zeugen geschult waren.

3 Mon.

bis Fertigkeiten messbar nachlassen; danach ein Plateau

Der Verlust kommt früh, nicht nach zwei Jahren.

Eine Übersichtsarbeit über 34 Studien mit rund 35 000 erwachsenen Laien zeigt: Wiederbelebungsfertigkeiten lassen innerhalb von drei Monaten nach und bleiben dann auf einem Plateau.7 Nach 20 bis 24 Monaten konnten 33 % geschulter Laien eine adäquate Wiederbelebung durchführen.8 Die ERC-Leitlinie 2025 hält eine Wiederholung mindestens einmal jährlich für sinnvoll.9 Die Vorschrift sieht zwei Jahre vor. Für betriebliche Ersthelfende in Deutschland gibt es bis heute keine Messung über die Zeit.

22 %

der Teilnehmenden erreichten direkt nach dem Kurs ein zufriedenstellendes Ergebnis

Ein Teil wird nie gelernt.

In Göttingen wurden 100 Kursteilnehmende unmittelbar nach dem Kurs geprüft: 22 % mit zufriedenstellendem Ergebnis, 4 % mit korrekter Atemkontrolle, 66 % prüften die Atmung gar nicht.10 Eine Beobachtung von 20 Berliner Laienkursen fand die Inhalte zu Schnappatmung und Unterbrechungen am schwächsten vermittelt; realistische Szenarien nutzten 3 von 20 Ausbildenden.11 Was wir dem Vergessen zuschreiben, ist zum Teil nie angekommen.

1 %

nennen Rechtsfolgen als Grund, in echten Notrufen; in Umfragen sind es 13 %

Die Angst vor Rechtsfolgen ist ein Umfrage-Artefakt.

In Umfragen führt die Sorge, etwas falsch zu machen. In der Auswertung echter Notrufe nennen 2 bis 3 % Angst vor Verletzung und etwa 1 % rechtliche Bedenken, gegenüber 23 bis 25 % und 13 % in Absichtsbefragungen.12 Unter geschulten Zeugen, die nicht halfen, gaben 37,5 % Panik an.13 Das deutsche Recht schützt Helfende: Wer in Not hilft, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist gesetzlich unfallversichert.14 Was Menschen fürchten und was sie im Ernstfall hindert, sind zwei verschiedene Dinge.

1,9 %

der außerklinischen Kreislaufstillstände ereignen sich am Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz ist selten, aber dort wird gehandelt.

Von den im Deutschen Reanimationsregister erfassten Kreislaufstillständen 2015 bis 2024 ereigneten sich 1,9 % am Arbeitsplatz; dort begannen Laien in 59,5 % der Fälle mit der Wiederbelebung, zu Hause in 36,0 %.15 Zwei Drittel aller Reanimationen finden in der Wohnung statt, wo keine betriebliche Ersthelferin ist.16 Die Autoren selbst weisen darauf hin, dass Betroffene am Arbeitsplatz jünger und häufiger beobachtet sind. Ein Beleg für die Wirkung der Schulung ist das nicht.

0

von 36 randomisierten Studien berichten, was aus den Versorgten wurde

Ob es wirkt, misst niemand. Und die Lage ist nicht statisch.

Die Cochrane-Übersicht 2025 zu Erste-Hilfe-Schulungen für Laien, 36 randomisierte Studien mit 15 657 Teilnehmenden: keine einzige berichtet gesundheitliche Ergebnisse der Versorgten; die Wirkung auf das Hilfeverhalten ist sehr unsicher.17 Kein Fortbildungsintervall wurde je an echten Ereignissen geprüft.18 Zugleich begannen 2025 in 51,9 % der beobachteten Kreislaufstillstände Laien mit der Wiederbelebung, ein Vielfaches gegenüber 2010, ohne jede Änderung der Vorschrift.16 Wer hier etwas verbessern will, muss eine steigende Grundlinie schlagen.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Primärquelle.

  1. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 1 bis 3 (Zahl der Ersthelfenden, 9 Unterrichtseinheiten, Fortbildung „in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren“). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
  2. DGUV. DGUV-Statistiken für die Praxis 2024. Ausgabe 02/2026, Tabellen 39–45: „in Erster Hilfe unterwiesene Personen“ 2024: 2 437 802. publikationen.dguv.de
  3. DGUV. Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 2023. Ausgabe November 2024, Kontenart 598 „Kosten der Ersten Hilfe (§ 23 Abs. 2 SGB VII)“: 86 820 811 €. publikationen.dguv.de
  4. Wieringa. Design Science Methodology for Information Systems and Software Engineering. Springer, 2014. doi:10.1007/978-3-662-43839-8
  5. Breckwoldt, Schloesser, Arntz. Perceptions of collapse and assessment of cardiac arrest by bystanders of out-of-hospital cardiac arrest (OOHCA). Resuscitation. 2009;80(10):1108–1113. doi:10.1016/j.resuscitation.2009.06.028
  6. Brinkrolf, Metelmann, Scharte, Zarbock, Hahnenkamp, Bohn. Bystander-witnessed cardiac arrest is associated with reported agonal breathing and leads to less frequent bystander CPR. Resuscitation. 2018;127:114–118. doi:10.1016/j.resuscitation.2018.04.017
  7. Riggs, Franklin, Saylany. Associations between cardiopulmonary resuscitation (CPR) knowledge, self-efficacy, training history and willingness to perform CPR and CPR psychomotor skills: a systematic review. Resuscitation. 2019;138:259–272. doi:10.1016/j.resuscitation.2019.03.019
  8. Berden, Bierens, Willems, Hendrick, Pijls, Knape. Resuscitation skills of lay public after recent training. Annals of Emergency Medicine. 1994;23(5):1003–1008. doi:10.1016/S0196-0644(94)70094-X
  9. Nabecker et al. European Resuscitation Council Guidelines 2025: Education for Resuscitation. Resuscitation. 2025;215:110739. doi:10.1016/j.resuscitation.2025.110739
  10. Wiese, Wilke, Bahr, Graf. Practical examination of bystanders performing Basic Life Support in Germany: a prospective manikin study. BMC Emergency Medicine. 2008;8:14. doi:10.1186/1471-227X-8-14
  11. Wagner, Lingemann, Arntz, Breckwoldt. Official lay basic life support courses in Germany: is delivered content up to date with the guidelines? An observational study. Emergency Medicine Journal. 2015;32(7):547–552. doi:10.1136/emermed-2014-203736
  12. Farquharson et al. The psychological and behavioural factors associated with laypeople initiating CPR for out-of-hospital cardiac arrest: a systematic review. BMC Cardiovascular Disorders. 2023;23:19. doi:10.1186/s12872-022-02904-2
  13. Swor, Khan, Domeier, Honeycutt, Chu, Compton. CPR training and CPR performance: do CPR-trained bystanders perform CPR? Academic Emergency Medicine. 2006;13(6):596–601. doi:10.1197/j.aem.2005.12.021
  14. § 680 BGB (Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr); § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII (Versicherungsschutz für Hilfeleistende); § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung). gesetze-im-internet.de
  15. Hüser, Eimer, Wnent, Gräsner, Seewald. Out-of-hospital cardiac arrest at the workplace: a retrospective analysis of the German Resuscitation Registry. Deutsches Ärzteblatt International. 2026;123:457–458. doi:10.3238/arztebl.m2026.0087
  16. Fischer, Wnent, Gräsner, Seewald, Rück, Hoffman et al. Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters: Außerklinische Reanimation 2025. Anästhesiologie & Intensivmedizin. 2026;67:V83–V94. doi:10.19224/ai2026.V083. Der Vergleichswert für 2010 stammt aus einem Faktenblatt von BMG und BZgA, das frühere Jahresberichte des Registers zusammenfasst.
  17. Kendall, Laermans, D'aes, Borra, McCaul, Aertgeerts, De Buck. First aid training for laypeople. Cochrane Database of Systematic Reviews. 2025. doi:10.1002/14651858.CD015538.pub2
  18. American Red Cross Advisory Council on First Aid, Aquatics, Safety and Preparedness. Scientific Review: CPR Skill Retention. Juni 2009. „There is no published evidence indicating adequate retention of CPR skills at 2 years.“